Rückerstattung
Substantiv, f:

Worttrennung:
Rück·er·stat·tung, Plural: Rück·er·stat·tun·gen
Aussprache:
IPA [ˈʁʏkʔɛɐ̯ˌʃtatʊŋ]
Bedeutungen:
[1] Rückzahlung von Geld, das jemand ausgegeben hatte, aber einen Anspruch darauf hat (beispielsweise bei schlechter Ware oder als Ersatz für Auslagen/Reisekosten in einer Firma); auch: Rückgabe von wertvollen Dingen, die einem nicht gehören (beispielsweise Kunstwerke)
Gegenwörter:
[1] Vorauszahlung
Beispiele:
[1] A: „Wann kann ich mit der Rückerstattung meiner Reisekosten rechen. Die Auslagen waren für mich erheblich!“ B: „Wenn der Reisekostenantrag vorliegt: mit der nächsten Gehaltsabrechnung.“
[1] Anfang Juli kündigte die polynesische Sozialversicherungskasse CPS Klage gegen den französischen Staat an. Darin fordert sie die Rückerstattung von Behandlungskosten in Höhe von 226 Millionen Euro.
[1] Der heute 71-Jährige beauftragte das kanadische Unternehmen Mondex Corp, das sich auf die Rückerstattung von Raubkunst spezialisiert hat, das Gemälde gegen Provision zu finden und in seinen Besitz zurückzubringen.
[1] „Wir können also für den Regelfall davon ausgehen, dass wenn die Eilzustellung nicht stattgefunden hat, die Rückerstattung der Eilgebühren an den Empfänger vorgesehen war.“
Übersetzungen:


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