Rabbiner
Substantiv, m:

Worttrennung:
Rab·bi·ner, Plural: Rab·bi·ner
Aussprache:
IPA [ʁaˈbiːnɐ]
Bedeutungen:
[1] Judentum: jüdischer Gesetzes- und Religionslehrer, Prediger und Seelsorger
Herkunft:
Entlehnung aus dem gleichbedeutenden Mittellateinisch rabbinus, welches seinerseits dem Kirchenlatein rabbi entstammt; die weitere Herkunft ist dem Eintrag »Rabbi« zu entnehmen
Beispiele:
[1] „Vier Jahre vor dem Jahr 2000 darf in Israel noch immer kein Jude eine Muslimin heiraten, die Luftfahrtgesellschaft El Al stellt samstags ihre Flüge ein, Zucht und Einfuhr von Schweinen ist gesetzlich verboten, die Rabbiner verhindern Autopsien, und jedesmal wenn eine Baugrube ausgehoben wird, kommt es zu Demonstrationen von Ultrareligiösen.“
[1] „Auf den sich mit Inkrafttreten dieser Verordnung im Amt befindlichen Rabbiner finden die Bestimmungen der Verordnung vom 8. Mai 1996 über die Pfarrwahlen […] betreffend die Neuwahl keine Anwendung.“
[1] „Prosper Chetrit, auch er schon 78 Jahre alt und seit dem Tod seiner Mutter der letzte Jude in Oran, weist darauf hin, dass 3 000 Juden über 1962 hinaus in Oran geblieben waren: "Für sie wurde es erst nach 1971 schlimm, als ihre Synagoge in eine Moschee umgewandelt wurde und der letzte Rabbiner wegging. Aber ich kann nicht klagen, alle wissen, dass ich Jude bin, und alle schätzen mich."“
[1] „Nachdem der Rabbiner also gesprochen hatte, verschwand er.“
Übersetzungen:


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