Rabulistik
Substantiv, f:

Worttrennung:
Ra·bu·lis·tik, kein Plural
Aussprache:
IPA [ʁabuˈlɪstɪk]
Bedeutungen:
[1] Wortklauberei, Sophistik, Spitzfindigkeit (besonders im juristischen Umfeld)
Herkunft:
Ableitung von Rabulist mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -ik
Beispiele:
[1] Wer bei solchen Gründen nicht anstösst, dem kann man alles beweisen, auf seine Beschränktheit lässt sich bauen, und eine Rabulistik entwickeln, welche aus Allem Alles macht. Die Rabulistik des römischen Erbrechts ist aber eine viel schlimmere, als die eines einzelnen Advocaten […].“
[1] „Natürlich schleicht sich in die deutsche Sprache die formale Rabulistik der jüdischen Gesetzeserläuterungen und -windungen ein.“
Übersetzungen:


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