Raub
Substantiv, m:

Worttrennung:
Raub, Plural: selten: Rau·be
Aussprache:
IPA [ʁaʊ̯p]
Bedeutungen:
[1] das gewaltsame Wegnehmen, das Rauben
[2] Recht: die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache durch Gewalt gegen eine Person oder unter Androhung einer gegenwärtigen Gefahr für Leib und Leben mit der Absicht, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen (§ 249 StGB)
[3] das geraubte Gut, die Beute
[4] etwas, woran man festhält und was man verteidigt
• Für diese Bedeutung fehlen Referenzen oder Belegstellen.
Herkunft:
Erbwort von mittelhochdeutsch roup, übernommen von althochdeutsch roub/roup in der ursprünglichen Bedeutung „dem getöteten Feind Entrissenes“
Synonyme:
[1] Entwenden, Klauen
[3] Beute, Beutegut
[4] Privatbesitz
Beispiele:
[1] Das Museum meldete heute den Raub eines wertvolles Gemäldes.
[2] Das Gericht verurteilte den Mann wegen Raubes.
[3] Der Täter versteckte den Raub im Keller.
[3] Die Jungs teilten den Raub unter sich auf, und jeder bekam den gleichen Anteil.
[3] Das gesamte Anwesen wurde ein Raub der Flammen.
[3] Der neu angelegte, feinsandige Badestrand wurde ein Raub der Wellen.
[4] „Er, der in göttlicher Gestalt war, hielt es nicht für einen Raub, Gott gleich zu sein, sondern entäußerte sich selbst und nahm Knechtsgestalt an, ward den Menschen gleich und der Erscheinung nach als Mensch erkannt.“
Redewendungen:
ein Raub der Flammen werden = verbrennen, ein Raub der Wellen werden - im Meer versinken
Übersetzungen:


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