Rauschgifthändler
Substantiv, m:

Worttrennung:
Rausch·gift·händ·ler, Plural: Rausch·gift·händ·ler
Aussprache:
IPA [ˈʁaʊ̯ʃɡɪftˌhɛndlɐ]
Bedeutungen:
[1] jemand, der illegale Drogen kauft und verkauft
Herkunft:
Determinativkompositum, zusammengesetzt aus den Substantiven Rauschgift und Händler
Synonyme:
[1] Drogendealer, Drogenhändler, Suchtgifthändler
Beispiele:
[1] Bei einer Razzia verhaftete die Polizei fünf Rauschgifthändler im Alter von 20 bis 32 Jahren.



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