Rauschgifthändlerin
Substantiv, f:

Worttrennung:
Rausch·gift·händ·le·rin, Plural: Rausch·gift·händ·le·rin·nen
Aussprache:
IPA [ˈʁaʊ̯ʃɡɪftˌhɛndləʁɪn]
Bedeutungen:
[1] weibliche Person, die illegale Drogen kauft und verkauft
Herkunft:
Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Rauschgifthändler mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Synonyme:
[1] Drogendealerin, Drogenhändlerin, Suchtgifthändlerin
Beispiele:
[1] Bei einer Razzia verhaftete die Polizei fünf Rauschgifthändlerinnen im Alter von 20 bis 32 Jahren.



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