Rechthaber
Substantiv, m: Worttrennung: Bedeutungen: Übersetzungen:
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Substantiv, m: Worttrennung:
- Recht·ha·ber, Plural: Recht·ha·ber
Aussprache:
- IPA [ˈʁɛçtˌhaːbɐ]
- [1] Person, die - oft fälschlicherweise - glaubt, im Recht zu sein und versucht, sich durchzusetzen
- Zusammenbildung aus „Recht haben“ mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -er
- [1] „Auch in Meister Pfriem setzten die Brüder Grimm einem Nörgler, Besserwisser und Rechthaber par exellence ein unvergessliches Denkmal…“
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