Rechthaber
Substantiv, m:

Worttrennung:
Recht·ha·ber, Plural: Recht·ha·ber
Aussprache:
IPA [ˈʁɛçtˌhaːbɐ]
Bedeutungen:
[1] Person, die - oft fälschlicherweise - glaubt, im Recht zu sein und versucht, sich durchzusetzen
Herkunft:
Zusammenbildung aus „Recht haben“ mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -er
Beispiele:
[1] „Auch in Meister Pfriem setzten die Brüder Grimm einem Nörgler, Besserwisser und Rechthaber par exellence ein unvergessliches Denkmal…“
Übersetzungen:


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