Rechtsanwältin
Substantiv, f: Worttrennung: Bedeutungen:
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Substantiv, f: Worttrennung:
- Rechts·an·wäl·tin, Plural: Rechts·an·wäl·tin·nen
Aussprache:
- IPA [ˈʁɛçt͡sʔanˌvɛltɪn]
- [1] staatlich geprüfte und zur Rechtsberatung zugelassene Juristin, die freiberuflich tätig ist und die ihre Auftraggeber bei Gericht sowie außergerichtlich vertritt
- Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Rechtsanwalt mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
- [1] „Eine Rechtsanwältin hat der Gegenpartei ein Geheimnis verraten. Dafür stand sie nun selbst vor Gericht.“
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