Rechtsanwältin
Substantiv, f:

Worttrennung:
Rechts·an·wäl·tin, Plural: Rechts·an·wäl·tin·nen
Aussprache:
IPA [ˈʁɛçt͡sʔanˌvɛltɪn]
Bedeutungen:
[1] staatlich geprüfte und zur Rechtsberatung zugelassene Juristin, die freiberuflich tätig ist und die ihre Auftraggeber bei Gericht sowie außergerichtlich vertritt
Herkunft:
Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Rechtsanwalt mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Beispiele:
[1] „Eine Rechtsanwältin hat der Gegenpartei ein Geheimnis verraten. Dafür stand sie nun selbst vor Gericht.“



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