Rechtsanwalt
Substantiv, m:

Worttrennung:
Rechts·an·walt Plural: Rechts·an·wäl·te
Aussprache:
IPA [ˈʁɛçt͡sʔanˌvalt]
Bedeutungen:
[1] staatlich geprüfter und zur Rechtsberatung zugelassener Jurist, der freiberuflich tätig ist und der seine Auftraggeber bei Gericht sowie außergerichtlich vertritt
Herkunft:
Anfang des 19. Jahrhunderts für älteres Advokat
Determinativkompositum, zusammengesetzt aus den Substantiven Recht und Anwalt mit Fugenelement -s
Synonyme:
[1] Anwalt, Advokat, Verteidiger, Rechtsbeistand
Gegenwörter:
[1] Jurist ohne Zulassung zur Rechtsanwaltschaft (angestellter Jurist in einem Unternehmen oder in der öffentlichen Verwaltung; Richter)
[1] juristischer Laie
Beispiele:
[1] Der Vertrag wurde von einem Rechtsanwalt entworfen.
[1] „Nach einigen Monaten ohne Stellung arbeitete er von 1934 bis 1940 als Kanzleivorsteher bei Rechtsanwälten in Hannover.“
[1] „Bevor Eigil am nächsten Tag verhört wurde, sprach er mit seinem Rechtsanwalt Hedin Poulsen.“
[1] „Es gelang ihm glücklicherweise, sich mithilfe eines befreundeten Rechtsanwalts zu verteidigen.“
[1] „Es war schon deshalb ein Bluff, weil ihm die Mittel fehlten, den berühmten Rechtsanwalt zu bezahlen.“
Übersetzungen:


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