Rechtsbruch
Substantiv, m: Worttrennung: Bedeutungen: Übersetzungen:
Dieser Text ist aus der Wiktionary und ist unter der Lizenz CC BY-SA 3.0 license | Terms and conditions | Privacy policy 0.003
Substantiv, m: Worttrennung:
- Rechts·bruch, Plural: Rechts·brü·che
Aussprache:
- IPA [ˈʁɛçt͡sˌbʁʊx]
- [1] Rechtswesen: Verstoß gegen das Recht, Brechen eines Gesetzes
- [2] Rechtswesen: Bezeichnung einer Fallgruppe unlauteren Wettbewerbshandelns im Rahmen des [http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/uwg_2004/index.html| Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)] §4
- [1] Rechtseinhaltung
- [1] Mit diesem Bescheid hat die Behörde in meinen Augen einen klaren Rechtsbruch begangen.
- [2] Der Rechtsbruch wie er in §4, Absatz 11 UWG beschrieben ist: „Unlauter handelt insbesondere, wer einer gesetzlichen Vorschrift zuwiderhandelt, die auch dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln.“
- englisch: [1] breach of law
- französisch: [1] violation du droit, crime, délit
- portugiesisch: [1] violação de lei
- russisch: [1] правонарушение n
- spanisch: [1] violación de ley
Dieser Text ist aus der Wiktionary und ist unter der Lizenz CC BY-SA 3.0 license | Terms and conditions | Privacy policy 0.003