Rechtsbruch
Substantiv, m:

Worttrennung:
Rechts·bruch, Plural: Rechts·brü·che
Aussprache:
IPA [ˈʁɛçt͡sˌbʁʊx]
Bedeutungen:
[1] Rechtswesen: Verstoß gegen das Recht, Brechen eines Gesetzes
[2] Rechtswesen: Bezeichnung einer Fallgruppe unlauteren Wettbewerbshandelns im Rahmen des [http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/uwg_2004/index.html| Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)] §4
Synonyme:
[1] Rechtsverletzung, Rechtsverstoß
Gegenwörter:
[1] Rechtseinhaltung
Beispiele:
[1] Mit diesem Bescheid hat die Behörde in meinen Augen einen klaren Rechtsbruch begangen.
[2] Der Rechtsbruch wie er in §4, Absatz 11 UWG beschrieben ist: „Unlauter handelt insbesondere, wer einer gesetzlichen Vorschrift zuwiderhandelt, die auch dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln.“
Übersetzungen:


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