Rechtsbuch
Substantiv, n: Worttrennung: Bedeutungen: Übersetzungen:
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Substantiv, n: Worttrennung:
- Rechts·buch, Plural: Rechts·bü·cher
Aussprache:
- IPA [ˈʁɛçt͡sˌbuːx]
- [1] Rechtsbücher werden definiert als „Privatarbeiten, die ein größeres Rechtsgebiet (Landrecht, Lehenrecht, Stadtrecht) möglichst umfassend wiederzugeben (zu »spiegeln«) suchen“
- [1] Determinativkompositum aus Recht, Fugenelement -s und Buch
- [1] „Unter den Rechtsbüchern des Mittelalters ist der Sachsenspiegel das bedeutendste.“
- [1] „Auch die aufstrebenden Städte gingen verstärkt dazu über, in den Kanzleien die Urkunden und Rechtsbücher in deutscher Sprache abzufassen.“
- englisch: [1] custumal
- französisch: [1] coutumier m
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