Rechtsfähigkeit
Substantiv, f: Worttrennung: Bedeutungen: Übersetzungen:
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Substantiv, f: Worttrennung:
- Rechts·fä·hig·keit, Plural: Rechts·fä·hig·kei·ten
Aussprache:
- IPA [ˈʁɛçt͡sˌfɛːɪçkaɪ̯t]
- [1] Rechtswissenschaft: die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein.
- [1] Ableitung zu rechtsfähig mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -keit
- [1] Nichtrechtsfähigkeit, Teilrechtsfähigkeit
- [1] In den Kreis besonderer Rechtsfähigkeiten fällt auch die Organfähigkeit juristischer Personen.
- [1] Rechtsfähigkeit hat der Mensch von der Wiege bis zur Bahre.
- französisch: [1] capacité f juridique
- italienisch: [1] capacità f giuridica
- spanisch: [1] capacidad f jurídica
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