Rechtsfähigkeit
Substantiv, f:

Worttrennung:
Rechts·fä·hig·keit, Plural: Rechts·fä·hig·kei·ten
Aussprache:
IPA [ˈʁɛçt͡sˌfɛːɪçkaɪ̯t]
Bedeutungen:
[1] Rechtswissenschaft: die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein.
Herkunft:
[1] Ableitung zu rechtsfähig mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -keit
Gegenwörter:
[1] Nichtrechtsfähigkeit, Teilrechtsfähigkeit
Beispiele:
[1] In den Kreis besonderer Rechtsfähigkeiten fällt auch die Organfähigkeit juristischer Personen.
[1] Rechtsfähigkeit hat der Mensch von der Wiege bis zur Bahre.
Übersetzungen:


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