Rechtsfolge
Substantiv, f:

Worttrennung:
Rechts·fol·ge, Plural: Rechts·fol·gen
Aussprache:
IPA [ˈʁɛçt͡sˌfɔlɡə]
Bedeutungen:
[1] juristische Konsequenz eines Sachverhalts
Herkunft:
Determinativkompositum aus den Substantiven Recht und Folge mit dem Fugenelement -s
Beispiele:
[1] „Beim Amtsverlust nach § 27 Abs 1 StGB handelt es sich nicht um eine Nebenstrafe, die von den Gerichten ausgesprochen werden kann, sondern um eine gesetzliche Rechtsfolge der Verurteilung, die im Urteil nicht eigens auszusprechen ist.“
Übersetzungen:


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