Rechtsgelehrter
Substantiv, m, adjektivische Deklination: Worttrennung:
Rechts·ge·lehr·ter, Plural: Rechts·ge·lehr·te
Aussprache:
IPA [ˈʁɛçt͡sɡəˌleːɐ̯tɐ]
Bedeutungen:
[1] veraltet: Person, die im Bereich der Rechtswissenschaften studiert hat
Herkunft:
Determinativkompositum aus Recht und Gelehrter mit dem Fugenelement -s
Synonyme:
[1] Jurist, Rechtswissenschaftler
Beispiele:
[1] „Gesetzestexte, die sich auf Vorgänge des modernen Wirtschafts-, Finanz- und Alltagslebens beziehen, werden von islamischen Rechtsgelehrten auf ihre Vereinbarkeit mit der Scharia geprüft, bevor sie durch königliches Dekret wirksam werden.“
Übersetzungen: Deklinierte Form: Worttrennung:
Rechts·ge·lehr·ter
Aussprache:
IPA [ˈʁɛçt͡sɡəˌleːɐ̯tɐ]
Grammatische Merkmale:


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