Rechtsgelehrter
Substantiv, m, adjektivische Deklination: Worttrennung: Bedeutungen: Übersetzungen: Deklinierte Form: Worttrennung: Grammatische Merkmale:
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Substantiv, m, adjektivische Deklination: Worttrennung:
- Rechts·ge·lehr·ter, Plural: Rechts·ge·lehr·te
Aussprache:
- IPA [ˈʁɛçt͡sɡəˌleːɐ̯tɐ]
- [1] veraltet: Person, die im Bereich der Rechtswissenschaften studiert hat
- Determinativkompositum aus Recht und Gelehrter mit dem Fugenelement -s
- [1] „Gesetzestexte, die sich auf Vorgänge des modernen Wirtschafts-, Finanz- und Alltagslebens beziehen, werden von islamischen Rechtsgelehrten auf ihre Vereinbarkeit mit der Scharia geprüft, bevor sie durch königliches Dekret wirksam werden.“
- Rechts·ge·lehr·ter
Aussprache:
- IPA [ˈʁɛçt͡sɡəˌleːɐ̯tɐ]
- Genitiv Singular der starken Flexion des Substantivs Rechtsgelehrte
- Dativ Singular der starken Flexion des Substantivs Rechtsgelehrte
- Genitiv Plural der starken Flexion des Substantivs Rechtsgelehrte
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