Rechtsgeschäft
Substantiv, n:

Worttrennung:
Rechts·ge·schäft, Plural: Rechts·ge·schäf·te
Aussprache:
IPA [ˈʁɛçt͡sɡəˌʃɛft]
Bedeutungen:
[1] Rechtswissenschaft: rechtmäßige, aus einer oder mehreren Privat-Willenserklärungen bestehende Rechtshandlung, gerichtet auf Rechtswirkung, die willensgemäß eintritt
Herkunft:
Determinativkompositum der Substantive Recht- und -Geschäft mit dem Fugenelement -s-, eine Lehnübersetzung von lateinisch negotium iuridicum.
Synonyme:
[1] Juristenlatein: negotium iuridicum
Beispiele:
[1] Anders verhält es sich bei einem Rechtsgeschäft, das ein Ehegatte in Vertretung der ehelichen Gemeinschaft für die laufenden Bedürfnisse der Familie abschliesst.
[1] Die Auslobung, mit der wir es hier zu tun haben, ist ein einseitiges Rechtsgeschäft.
Übersetzungen:


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