Rechtslage
Substantiv, f:

Worttrennung:
Rechts·la·ge, Plural: Rechts·la·gen
Aussprache:
IPA [ˈʁɛçt͡sˌlaːɡə]
Bedeutungen:
[1] Gesamtheit der für ein juristisches Problem zu einem bestimmten Zeitpunkt gültigen rechtlichen Bestimmungen
Herkunft:
Determinativkompositum aus den Substantiven Recht, Fugenelement -s und Lage
Beispiele:
[1] „Die Rechtslage lässt dies unter keinen Umständen zu.“
Übersetzungen:


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