Rechtsmittel
Substantiv, n:

Worttrennung:
Rechts·mit·tel, Plural: Rechts·mit·tel
Aussprache:
IPA [ˈʁɛçt͡sˌmɪtl̩]
Bedeutungen:
[1] eine Möglichkeit, Gerichtsentscheidungen anzufechten bzw. überprüfen zu lassen
[2] Deutschland, Rechtswesen, Prozessrecht: den Prozessbeteiligten zur Verfügung stehendes Instrument, ein Urteil, einen Gerichtsbescheid oder einen Beschluss unter Aufschub des Eintritts der Rechtskraft (Suspensiveffekt) und unter Begründung der Zuständigkeit des im Instanzenzug nächsthöheren Gerichts (Devolutiveffekt) auf seine Richtigkeit in tatsächlicher und/oder rechtlicher Hinsicht überprüfen zu lassen
Herkunft:
Determinativkompositum der Substantive Recht und Mittel mit dem Fugenelement -s
Beispiele:
[1] „Der Suspensiveffekt (von lat. suspendere »zum Schweben bringen«) bewirkt, dass die Entscheidung nicht wirksam wird, bevor über das Rechtsmittel abschließend entschieden ist.“
[2] Das FamFG sieht in den §§ 58–75 die Rechtsmittel der Beschwerde, der Rechtsbeschwerde und der Sprungrechtsbeschwerde vor.



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