Rechtssprache
Substantiv, f:

Worttrennung:
Rechts·spra·che, Plural: Rechts·spra·chen
Aussprache:
IPA [ˈʁɛçt͡sˌʃpʁaːxə]
Bedeutungen:
[1] Linguistik: Fachsprache derjenigen, die beruflich/von Amts wegen mit der Rechtspflege befasst sind
Herkunft:
Determinativkompositum aus Recht, Fugenelement -s und Sprache
Beispiele:
[1] Rechtssprache „soll hier als Oberbegriff für die beiden zentralen Kategorien Sprache der rechtlichen Normen (Gesetze, Verordnungen, Kommentare etc.) und Verwaltungssprache (Umsetzung der Gesetze) verwendet werden.“
[1] „Unstrittig sei, so Herr Hoberg, dass die Rechts- und Verwaltungssprache für viele Menschen unverständlich sei.“
[1] „So sind ‚Ding‘ und ‚Sache‘ Fachwörter der Rechtssprache gewesen: ‚Ding‘ bedeutete die Gerichtsversammlung, ‚Sache‘ die gerichtliche Untersuchung.“
[1] „Die heutige Form unserer Rechtssprache ist eine relativ junge Erscheinung der Neuzeit.“
Übersetzungen:


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