Rechtssprache
Substantiv, f: Bedeutungen: Übersetzungen:
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Substantiv, f:
Singular Plural Nominativ die Rechtssprache die Rechtssprachen Genitiv der Rechtssprache der Rechtssprachen Dativ der Rechtssprache den Rechtssprachen Akkusativ die Rechtssprache die Rechtssprachen
- Rechts·spra·che, Plural: Rechts·spra·chen
Aussprache:
- IPA [ˈʁɛçt͡sˌʃpʁaːxə]
- [1] Linguistik: Fachsprache derjenigen, die beruflich/von Amts wegen mit der Rechtspflege befasst sind
- Determinativkompositum aus Recht, Fugenelement -s und Sprache
- [1] Rechtssprache „soll hier als Oberbegriff für die beiden zentralen Kategorien Sprache der rechtlichen Normen (Gesetze, Verordnungen, Kommentare etc.) und Verwaltungssprache (Umsetzung der Gesetze) verwendet werden.“
- [1] „Unstrittig sei, so Herr Hoberg, dass die Rechts- und Verwaltungssprache für viele Menschen unverständlich sei.“
- [1] „So sind ‚Ding‘ und ‚Sache‘ Fachwörter der Rechtssprache gewesen: ‚Ding‘ bedeutete die Gerichtsversammlung, ‚Sache‘ die gerichtliche Untersuchung.“
- [1] „Die heutige Form unserer Rechtssprache ist eine relativ junge Erscheinung der Neuzeit.“
[1]
- englisch: legal parlance, legal language
- französisch: langage juridique m
- italienisch: gergo giuridico m, giuridichese m, lingua forense f
- portugiesisch: linguagem jurídica f, juridiquês m
- spanisch: lenguaje jurídico m
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