Rechtsstaat
Substantiv, m:

Worttrennung:
Rechts·staat, Plural: Rechts·staa·ten
Aussprache:
IPA [ˈʁɛçt͡sˌʃtaːt]
Bedeutungen:
[1] Staat, in dem die öffentliche Gewalt an das geltende Recht gebunden ist und die Richter unabhängig vom Staat Recht sprechen
Herkunft:
[1] Determinativkompositum aus Recht, Fugenelement -s und Staat
Beispiele:
[1] Deutschland ist aufgrund seiner Verfassung ein Rechtsstaat.
[1] „Sie halten den Rechtsstaat am Leben.“
[1] „Der deutsche Rechtsstaat darf sich nicht durch Aussageverweigerungen und Lügen aushebeln lassen.“
Übersetzungen:


Dieser Text ist aus der Wiktionary und ist unter der Lizenz CC BY-SA 3.0 license | Terms and conditions | Privacy policy 0.002
Deutsch Wörterbuch