Rechtsstreit
Substantiv, m:

Worttrennung:
Rechts·streit, Plural: Rechts·strei·te
Aussprache:
IPA [ˈʁɛçt͡sˌʃtʁaɪ̯t]
Bedeutungen:
[1] ein Verfahren, das bei einem Gericht der ordentlichen oder der Verwaltungsgerichtsbarkeit anhängig ist; Gerichtsverfahren, Prozess, Klage
Herkunft:
Determinativkompositum aus den Substantiven Recht und Streit mit dem Fugenelement -s
Beispiele:
[1] Sie verlor den Rechtsstreit.
[1] „Der Rechtsstreit ging hin und her.“
Übersetzungen:


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