Rechtstitel
Substantiv, m:

Worttrennung:
Rechts·ti·tel, Plural: Rechts·ti·tel
Aussprache:
IPA [ˈʁɛçt͡sˌtiːtl̩], [ˈʁɛçt͡sˌtɪtl̩]
Bedeutungen:
[1] Recht: öffentliche Urkunde, die einen Anspruch feststellt und Grundlage einer Vollstreckung sein kann
Herkunft:
zusammengesetzt aus den Substantiven Recht und Titel mit Fugenelement -s
Beispiele:
[1] „Selbst dann, wenn Sie gegenüber einem Schuldner einen Rechtstitel erwirkt haben, ist Voraussetzung einer Zahlung, dass der Schuldner auch zahlungsfähig ist.“
[1] „Gewinnt der Handwerker diesen [Prozess], so hat er mit dem Urteil ebenso wie mit einer Vollstreckung einen Rechtstitel erwirkt, der 30 Jahre lang durchgesetzt werden kann.“
[1] „Bei der irrtümlichen Zahlung einer fremden Schuld findet die Rückzahlung nur wegen eines Irrtums über die Gültigkeit des Rechtstitels des Gläubigers statt (Einwendungen aus dem Valutaverhältnis), nicht dagegen wegen eines Irrtums, […].“
Übersetzungen:


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