Rechtsverhältnis
Substantiv, n:

Worttrennung:
Rechts·ver·hält·nis, Plural: Rechts·ver·hält·nis·se
Aussprache:
IPA [ˈʁɛçt͡sfɛɐ̯ˌhɛltnɪs]
Bedeutungen:
[1] Regelung der rechtlichen Beziehung zwischen Beteiligten
Herkunft:
Determinativkompositum aus den Substantiven Recht und Verhältnis sowie dem Fugenelement -s
Synonyme:
[1] Rechtsbeziehung
Beispiele:
[1] „Zehn Dekrete, erlassen zwischen dem 8. Mai und der ersten Sitzung der Provisorischen Nationalversammlung, regelten die Rechtsverhältnisse zwischen dem Staatsvolk und der deutschen und magyarischen Minderheit.“



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