Rechtswesen
Substantiv, n:

Worttrennung:
Rechts·we·sen, kein Plural
Aussprache:
IPA [ˈʁɛçt͡sˌveːzn̩]
Bedeutungen:
[1] Gesamtheit des organisatorischen Systems der Justizorgane und anderer juristischer Organisationen sowie deren Aufgaben, Aktivitäten und Arbeitsweisen
Herkunft:
Kompositum (Zusammensetzung) der Substantive Recht und Wesen mit einem Fugen-s
Beispiele:
[1] Damit ist es der Regierung gestattet, Rechtswesen und Rohstoffverwaltung unabhängig von Dänemark zu regeln – und auch die zu erwartenden Einnahmen aus dem Rohstoffgeschäft zu behalten.
[1] Die eilfertigsten HelferInnen dieser Kräfte sind heute oft KonvertitInnen, und das in allen Lebensbereichen: an Universitäten, im Rechtswesen wie in den Medien.
[1] Das Gemeinwesen besteht nicht nur aus dem Rechtswesen, sondern aus vielen freien Beziehungen, in denen das Bürgerliche Gesetzbuch oder das Strafgesetzbuch die meiste Zeit keine Rolle spielen.
[1] Der Aufwand für die Bürokratie und das Rechtswesen war dabei erheblich, zum Teil höher als der durch die Enteignung erzielte "Gewinn", und zwar nicht zuletzt deshalb, weil das Dollfuß/ Schuschnigg-Regime auf den Anschein der Legalität Wert legte.
Übersetzungen:
  • englisch: [1] legal system, Gerichtswesen: judicial system
  • französisch: [1] Justiz: pouvoir judiciaire m
  • italienisch: [1] Justiz: potere giudiziario m, Rechtsordnung: ordinamento giuridico m
  • russisch: [1] правовое устройство n, Rechtsordnung: правопорядок m
  • spanisch: [1] Justiz: poder judicial m



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