Rechtswidrigkeit
Substantiv, f: Worttrennung: Bedeutungen:
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Substantiv, f: Worttrennung:
- Rechts·wid·rig·keit, ohne Plural:
Aussprache:
- IPA [ˈʁɛçt͡sˌviːdʁɪçkaɪ̯t]
- [1] Recht: Unvereinbarkeit der Handlung mit der Rechtsordnung; das Rechtswidrigsein
- [1] Rechtmäßigkeit
- [1] Rechtswidrigkeit wird normalerweise durch die Tatbestandsmäßigkeit indiziert, kann aber ausnahmsweise durch das Vorliegen eines Rechtfertigungsgrundes ausgeschlossen sein.
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