Rechtswidrigkeit
Substantiv, f:

Worttrennung:
Rechts·wid·rig·keit, ohne Plural:
Aussprache:
IPA [ˈʁɛçt͡sˌviːdʁɪçkaɪ̯t]
Bedeutungen:
[1] Recht: Unvereinbarkeit der Handlung mit der Rechtsordnung; das Rechtswidrigsein
Gegenwörter:
[1] Rechtmäßigkeit
Beispiele:
[1] Rechtswidrigkeit wird normalerweise durch die Tatbestandsmäßigkeit indiziert, kann aber ausnahmsweise durch das Vorliegen eines Rechtfertigungsgrundes ausgeschlossen sein.



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