Regierungssitz
Substantiv, m:

Worttrennung:
Re·gie·rungs·sitz, Plural: Re·gie·rungs·sit·ze
Aussprache:
IPA [ʁeˈɡiːʁʊŋsˌzɪt͡s]
Bedeutungen:
[1] der Ort eines Staates, an dem die Regierung ansässig ist, in der Regel die Hauptstadt des Landes, weswegen man nur in den Fällen explizit vom „Regierungssitz“ spricht, wenn dies anders festgelegt ist
Herkunft:
[1] Determinativkompositum aus den Substantiven Regierung und Sitz sowie dem Fugenelement -s
Beispiele:
[1] Bonn war bis 1999 Regierungssitz und ist jetzt Bundesstadt.
[1] „Besondere Bedeutung kam der Gründung eines neuen Regierungssitzes am Bosporus an der Nahtstelle zwischen Orient und Okzident zu.“
[1] „Zum Regierungssitz wurde São Salvador da Bahía de Todos os Santos bestimmt.“
Übersetzungen:


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