Richter
Substantiv, m:

Worttrennung:
Rich·ter, Plural: Rich·ter
Aussprache:
IPA [ˈʁɪçtɐ]
Bedeutungen:
[1] Recht: männliche Person der die Rechtsprechung ausübt oder bei Gericht Recht spricht; Anwendung von Rechtsgrundsätzen mit verbindliche Entscheidungen oder Urteilen
[2] Buch des Alten Testaments
Herkunft:
von mittelhochdeutsch rihter/rihtære und althochdeutsch rihtāri, belegt seit dem 8. Jahrhundert
Synonyme:
[1] derjenige, der früher das Richteramt innehatte: fränkischer Graf, Prätor, : heute: Verhandlungsführer, Vorsitzender, vorsitzender Richter, im islamischen Recht: Hakim, Kadi, umgangssprachlich: Kadi, in der Anrede: Euer Ehren, Herr Richter, Herr Vorsitzender, Hohes Gericht
Gegenwörter:
[1] das direkte Gegenüber im Gerichtssaal: Angeklagte, Angeklagter, Beklagte, Beklagter, Kläger, Klägerin
zudem: Anwältin, Anwalt, Staatsanwältin, Staatsanwalt
außerhalb des Gerichtssaals: Henker
im Gegensatz zum irdischen Richter: Gott
Beispiele:
[1] Und will endlich ein Richter oder ein andrer Beamte von den Wenigen, welchen das Recht und das gemeine Wohl lieber ist, als ihr Bauch und der Mammon, ein Volksrat und kein Volksschinder sein, so wird er von den obersten Räten des Fürsten selber geschunden. (Nach: Georg Büchner, Der Hessische Landbote, z.n. Projekt Gutenberg)
[1] Der gute Richter zog den Prozeß im größten Maßstab auf, und vier Tage gelang es ihm, in der denkbar wirkungsvollsten Weise die Einheit von Szene und Tribunal herzustellen. (Erich Mühsam, Unpolitische Erinnerungen, Der gute Richter, z.n. Projekt Gutenberg)
[1] „Der Richter rauchte und trank seinen Cognac.“
Redewendungen:
lieber Schlichter als Richter; lieber Schlichter denn Richter -
sich dem irdischen Richter entziehen -
sich zum Richter über jemanden aufwerfen -
sich zum Richter über etwas aufwerfen -
wir werden keinen Richter brauchen -
wo kein Kläger, da kein Richter, wo kein Kläger, auch kein Richter, wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter -
In eigener Sache kann niemand Richter sein. In eigner Sache kann niemand Richter sein. - alter Rechtsspruch
Übersetzungen: Substantiv, m, f, Nachname: Worttrennung:
Rich·ter, Plural 1: Rich·ters
Aussprache:
IPA [ˈʁɪçtɐ]
Bedeutungen:
[1] deutschsprachiger Familienname, Nachname
Herkunft:
Amtsname zu mittelhochdeutsch rihter, rihtære im Sinne von Ordner, Oberherr, Richter. Früher bezeichnete man mit Richter auch den Orts- und Gemeindevorsteher. Aus diesem Grunde ist der Name sehr verbreitet und nimmt zurzeit die 14. Stelle in Deutschland ein. Der erste Namensträger ist 1388 im sächsischen Vogtland bezeugt.
Beispiele:
[1] Gestern waren Herr und Frau Richter bei uns.
[1] Beate Richter habe ich schon lange nicht mehr im Fernsehen gesehen.
[1] Frau Richter ist ein Genie im Verkauf.
[1] Herr Richter wollte uns kein Interview geben.
[1] Die Richters fahren heute ins Elsterland.
[1] Der Richter trägt nie die Schals, die die Richter ihm strickt.
[1] Das kann ich dir aber sagen: „Wenn die Frau Richter kommt, geht der Herr Richter.“
[1] Richter kommt und geht.
[1] Richters kamen, sahen und siegten.



Dieser Text ist aus der Wiktionary und ist unter der Lizenz CC BY-SA 3.0 license | Terms and conditions | Privacy policy 0.002
Deutsch Wörterbuch