Rittergut
Substantiv, n:

Worttrennung:
Rit·ter·gut, Plural: Rit·ter·gü·ter
Aussprache:
IPA [ˈʁɪtɐˌɡuːt]
Bedeutungen:
[1] Geschichte: ehemaliges Landgut im deutschen Osten, dessen Besitzer ursprünglich zu Ritterdiensten verpflichtet war und dafür Steuerbegünstigung, Patrimonialgerichtsbarkeit, Patronatsrechte, Jagdrechte und andere Rechte besaß
Herkunft:
Determinativkompositum aus den Substantiven Ritter und Gut
Beispiele:
[1] „Diese Rittergüter wurden im 19. Jahrhundert aufgehoben, […] Neuerdings wurden die aus Rittergüten hervorgegangenen Landkomplexe durch die Bodenreform aufgegliedert.“



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