Rote Karte
Substantiv, f, Wortverbindung, adjektivische Deklination: Worttrennung:
Ro·te Kar·te, Plural: Ro·te Kar·ten
Aussprache:
IPA [ˈʁoːtə ˈkaʁtə], Plural: [ˈʁoːtə ˈkaʁtn̩]
Bedeutungen:
[1] Sport, besonders Fußball: Symbol für den Platzverweis eines Spielers nach einem schweren Foul oder grob unfairem Verhalten
[2] symbolisch: durch verbalen Hinweis auf[1] Aufforderung zum Verlassen eines Raumes, Ortes; Ausdruck der Missbilligung bei Interaktionen wie Diskussionen, Gesellschaftsspielen und Ähnlichem analog zu [1]
Herkunft:
Der deutsche Fußball-Schiedsrichter Rudolf Kreitlein (* 14. November 1919) verwies am 23. Juli 1966 in der 37. Minute des WM-Viertelfinalspiels England gegen Argentinien (1:0) den bereits verwarnten Mannschaftskapitän der Argentinier Antonio Rattín nach einer abfälligen Geste des Feldes. Da es noch keine Rote Karte gab, wollte Rattín Kreitleins Platzverweisgesten nicht verstehen und weigerte sich 10 Minuten lang das Spielfeld zu verlassen. Erst nach heftigen Diskussionen verließ der Argentinier in Polizeibegleitung das Spielfeld.
Kreitlein war klar, dass für solche Situationen ein neues, international verständliches Instrumentarium geschaffen werden musste. Auf der Rückfahrt aus dem Stadion – vor vielen roten Ampeln zum Anhalten gezwungen - entwickelte er gemeinsam mit dem englischen Schiedsrichter-Betreuer dieser Weltmeisterschaft Ken Aston die Idee, Gelbe Karten als Symbol für eine Verwarnung und Rote Karten für den Platzverweis als international verständliche und eindeutige Symbole einzuführen. Zwei Tage später trugen beide diesen Vorschlag bei der Disziplinarkommission der FIFA vor. Der Vorschlag wurde angenommen und schon bei der Weltmeisterschaft 1970 zückten die Schiedsrichter Gelbe und Rote Karten.
Synonyme:
[1] Arschkarte, Rot
Gegenwörter:
[1] Gelbe Karte
Beispiele:
[1] Selbst Weltfußballspieler haben schon die Rote Karte gesehen.
Übersetzungen:


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