Rubrum
Substantiv, n:

Worttrennung:
Ru·brum, Plural 1: Ru·bra, Plural 2: Ru·bren
Aussprache:
IPA [ˈʁuːbʁʊm]
Bedeutungen:
[1] kurze Inhaltsangabe in Form einer Aufschrift oder einer an den Anfang eines Schriftstücks gestellten Bezeichnung der Sache
[2] deutsches Prozessrecht: Urteilskopf, dessen Inhalt sich je nach Gerichtsbarkeit nach § 313 I Nr. 1, 2 ZPO ↗, § 117 II Nr. 1, 2 VwGO ↗, § 105 II Nr. 1, 2 FGO ↗, § 136 I Nr. 1, 2, 3 SGG ↗ oder § 275 StPO ↗ richtet
Herkunft:
Weil der Urteilskopf früher rot geschrieben wurde, wurde er nach dem lateinischen rubrum ‚das Rote‘ benannt. rubrum ist die Substantivierung des Adjektivs ruberrot‘ im Neutrum.
Synonyme:
[2] Urteilskopf
Beispiele:
[1] Dem Dokument ist ein Rubrum mit allen wichtigen Angaben vorangestellt.
[2] Im Rubrum finden Sie die Bezeichnung des Gerichts, nach der Sie suchen.
[2] Bitte geben Sie Herrn Rechtsanwalt xy im Rubrum als Prozessbevollmächtigten an.



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