Rubrum
Substantiv, n: Worttrennung: Bedeutungen:
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Substantiv, n: Worttrennung:
- Ru·brum, Plural 1: Ru·bra, Plural 2: Ru·bren
Aussprache:
- IPA [ˈʁuːbʁʊm]
- [1] kurze Inhaltsangabe in Form einer Aufschrift oder einer an den Anfang eines Schriftstücks gestellten Bezeichnung der Sache
- [2] deutsches Prozessrecht: Urteilskopf, dessen Inhalt sich je nach Gerichtsbarkeit nach § 313 I Nr. 1, 2 ZPO ↗, § 117 II Nr. 1, 2 VwGO ↗, § 105 II Nr. 1, 2 FGO ↗, § 136 I Nr. 1, 2, 3 SGG ↗ oder § 275 StPO ↗ richtet
- Weil der Urteilskopf früher rot geschrieben wurde, wurde er nach dem lateinischen rubrum ‚das Rote‘ benannt. rubrum ist die Substantivierung des Adjektivs ruber ‚rot‘ im Neutrum.
- [2] Urteilskopf
- [1] Dem Dokument ist ein Rubrum mit allen wichtigen Angaben vorangestellt.
- [2] Im Rubrum finden Sie die Bezeichnung des Gerichts, nach der Sie suchen.
- [2] Bitte geben Sie Herrn Rechtsanwalt xy im Rubrum als Prozessbevollmächtigten an.
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