Sachbeschädigung
Substantiv, f:

Worttrennung:
Sach·be·schä·di·gung, Plural: Sach·be·schä·di·gun·gen
Aussprache:
IPA [ˈzaxbəˌʃɛːdɪɡʊŋ]
Bedeutungen:
[1] Recht: die absichtliche Beschädigung oder Zerstörung von Sachen, die jemand anderem gehören oder im öffentlichen Eigentum sind
Herkunft:
Determinativkompositum aus dem Stamm des Wortes Sache und zum Stamm des Verbs beschädigen mit dem Suffix (Derivatem) -ung
Beispiele:
[1] „Sie stehen hier vor Gericht und sind angeklagt wegen schwerer Sachbeschädigung und wegen Diebstahls.“
[1] Für die einen sind sie Kunst, für die anderen Sachbeschädigung: Graffiti haben ein kurzes Haltbarkeitsdatum.
[1] Bisher "begingen" die Flüchtlinge [in Ungarn; Anm. d. Erst.] lediglich eine Ordnungswidrigkeit. Jetzt muss, wer schwarz über die Grenze tritt, mit einer Haftstrafe von bis zu drei Jahren rechnen. Kommt Sachbeschädigung hinzu - etwa wenn ein Flüchtling einen Grenzzaun durchschneidet - erhöht sich das Strafmaß auf fünf Jahre.
[1] Walter F. muss sich ab kommenden Donnerstag wegen 20 Sachbeschädigungen vor dem Amtsgericht Barmbek verantworten.
[1] Wie die Politikerin selbst auf ihrem Facebook-Profil verkündete, erfolgte am Sonntag der dritte Farbanschlag auf ihr Büro in Berlin. Die Polizei bestätigte dem Tagesspiegel, dass eine Anzeige wegen Sachbeschädigung eingegangen ist.
[1] Seit Jahrzehnten plagen sich Gerichte mit der Frage herum, ob „das Ablassen der Luft aus den Reifen eines Fahrzeugs“ Sachbeschädigung ist und deshalb nach Paragraph 303 des Strafgesetzbuches bestraft werden kann.
Übersetzungen:


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