Sachverständiger
Substantiv, m, adjektivische Deklination: Worttrennung:
Sach·ver·stän·di·ger, Plural: Sach·ver·stän·di·ge
Aussprache:
IPA [ˈzaxfɛɐ̯ˌʃtɛndɪɡɐ]
Bedeutungen:
[1] Rechtssprache: gerichtlich bestellter Gutachter
[2] qualifizierte Person mit Sachverstand
Synonyme:
[2] Experte, Fachmann
Beispiele:
[1] „Die Sachverständigen nach Bauordnungsrecht haben die verantwortungsvolle Aufgabe, in den oben genannten Gebäuden, die in der Regel von einer größeren Anzahl von Personen genutzt werden, die meist komplizierten technischen, insbesondere dem Personenschutz im Brandfall dienenden Anlagen und Einrichtungen auf ihre Funktionssicherheit zu prüfen.“
[1] „Das Amtsgericht Ansbach entnahm den Ausführungen eines Sachverständigen, dass der Schaden auf der Überschreitung der vorgeschriebenen Wartungsintervalle beruhe, und wies die Klage des Autokäufers ab.“
Übersetzungen: Deklinierte Form: Worttrennung:
Sach·ver·stän·di·ger
Aussprache:
IPA [ˈzaxfɛɐ̯ˌʃtɛndɪɡɐ]
Grammatische Merkmale:


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