Satzgegenstand
Substantiv, m:

Worttrennung:
Satz·ge·gen·stand, Plural: Satz·ge·gen·stän·de
Aussprache:
IPA [ˈzat͡sˌɡeːɡn̩ʃtant]
Bedeutungen:
[1] Linguistik: deutsche Bezeichnung für Subjekt; das Satzglied, über das im Prädikat eine Aussage gemacht wird und das mit dem Verb im Numerus kongruiert.
Herkunft:
Determinativkompositum aus Satz und Gegenstand
Synonyme:
[1] Subjekt
Gegenwörter:
[1] Satzaussage; adverbiale Bestimmung, Attribut, Objekt, Prädikat, Prädikativ
Beispiele:
[1] Im Beispiel „Mein Freund hat eine neue Freundin.“ ist „Mein Freund“ Satzgegenstand, da er derjenige ist, über den dann etwas Neues ausgesagt wird.
[1] Engelen stellt eine Möglichkeit vor: „Der Satz wird in Subjekt (Satzgegenstand) und Prädikat (Satzaussage) geteilt, wobei man unter dem Subjekt das Satzglied im Nominativ versteht und unter dem Prädikat den gesamten Rest des Satzes.“
[1] „Die grammatischen Bezeichnungen »Subjekt« und »Prädikat« gehen auf die Vorstellung zurück, daß in einem Satz eine logische Beziehung zwischen zwei Ausdrücken geschaffen wird: einem »Gegenstand« im weitesten Sinne wird eine »Aussage« zugeordnet. Entsprechend lautet die deutsche Übersetzung der beiden Begriffe auch Satzgegenstand und Satzaussage.“
Übersetzungen:


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