Schöffe
Substantiv, m:

Worttrennung:
Schöf·fe, Plural: Schöf·fen
Aussprache:
IPA [ˈʃœfə]
Bedeutungen:
[1] deutsches Strafverfahrensrecht, § 45a DRiG ↗: juristischer Laie, der ehrenamtlich an der Urteilsfindung im Rahmen von Strafverfahren neben einem oder mehreren Berufsrichtern beteiligt ist
[2] in Belgien und Luxemburg: Beigeordneter des Bürgermeisters, Stadtbeamter
[3] während des Hoch- und Spätmittelalters sowie der Frühen Neuzeit: Person, die zur Erfüllung verschiedener Aufgaben bei Gericht und in der Verwaltung verpflichtet war
Herkunft:
Dem Substantiv Schöffe gehen die althochdeutschen Wörter skeffin und skeffino sowie die im Mittelhochdeutschen vorkommenden Wörter scheffe, scheffene, schepfe und schepfene voraus. Weitere verwandte Formen sind schēpen, schēpene, scheppen, scheppene, schēpe und scheppe, die es im Mittelniederdeutschen gab, weiterhin das mittelniederländische scēpen oder scēpene sowie das niederländische schepen. Bei ihnen allen handelt es sich um Nomina agentis zu den starken Verben skephenordnen, gestalten‘ aus dem Althochdeutschen, skeppian aus dem Altsächsischen und sceppen aus dem Mittelniederländischen. Über diese Verben besteht eine Verbindung zwischen Schöffe und schöpfen.
Erst mit Karl dem Großen kam das Wort auf. Er schuf das Amt des Schöffen. Dennoch deuten die Etymologie und die Wortbildung auf eine weiter zurückliegende Zeit, wenngleich etwa ein gotisches *skapja oder *skapeins oder entsprechende altnordische und altenglische Wörter nicht nachweisbar sind. Über die Verben mit der Bedeutung ‚ordnen‘ ließe sich der Schöffe als ein „Verordneter“ interpretieren.
Aus dem deutschen Sprachraum gelangten sowohl das Amt des Schöffen als auch seine Bezeichnung ins Romanische. Hiervon zeugen das mittellateinische scabinus, das italienische scabino sowie das französische échevin.
Synonyme:
[1] Gerichtsschöffe, veraltet: Geschworener
Beispiele:
[1] Ein Schöffe ist ehrenamtlich tätig und erhält lediglich eine Aufwandsentschädigung.
[1] Claudia kann es kaum erwarten, dass jemand aus ihrem Bekanntenkreis zum Schöffen berufen wird.
[1] Zu Beginn seiner ersten Sitzung muss jeder Schöffe einen Eid schwören.
[3] „Diese Gerichtsbeisitzer wurden als Schöffen bezeichnet.“
Übersetzungen: Substantiv, m, f, Nachname:
Aussprache:
IPA [ˈʃœfə]
Bedeutungen:
[1] deutscher Familienname
Beispiele:
[1] Hamburger Altbischof Prof. D. Dr. Simon Schöffe



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