Schiffsjunge
Substantiv, m:

Worttrennung:
Schiffs·jun·ge, Plural: Schiffs·jun·gen
Aussprache:
IPA [ˈʃɪfsˌjʊŋə]
Bedeutungen:
[1] niedrigster Rang des Personals auf einem Schiff: jemand, der als Hilfskraft, Praktikant oder Lehrling angeheuert hat
Herkunft:
Determinativkompositum aus den Substantiven Schiff, Fugenelement -s und Junge
Beispiele:
[1] „Als er zum ersten Mal als Schiffsjunge zur See fahren sollte, brachte ihn sein Vater nach Nantes.“
[1] „Der Steuermann war allein an Bord, und ich nahm meinen Mut zusammen und fragte ihn, ob er nicht einen Schiffsjungen brauche.“
Übersetzungen:


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