Schirmherrschaft
Substantiv, f:

Worttrennung:
Schirm·herr·schaft, Plural: Schirm·herr·schaf·ten
Aussprache:
IPA [ˈʃɪʁmˌhɛʁʃaft]
Bedeutungen:
[1] symbolische Unterstützung einer Veranstaltung, einer Organisation, eines Projekts durch eine (meist bekannte) Persönlichkeit
[2] tatsächlicher Schutz einer Organisation, einer Person oder eines Staates durch eine andere Person oder einen anderen Staat(-enbund)
Herkunft:
Ableitung des Substantivs Schirmherr mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -schaft
Synonyme:
[1] Österreich: Ehrenschutz; Patronat
[1, 2] Schutzherrschaft
Beispiele:
[1] „Prinz Charles (65) übernimmt die Schirmherrschaft für die am 17. Mai beginnende Landesausstellung ‚Hannovers Herrscher auf Englands Thron 1714-1837‘.“
[1] „Der Bundespräsident ist auch Schirmherr besonderer Institutionen, Fischer hatte zum Beispiel die Schirmherrschaft für das Rote Kreuz übernommen, und für bedeutende kulturelle oder karitative Veranstaltungen den Ehrenschutz.“
[2] „Württemberg verlässt den unter der Schirmherrschaft des französischen Kaisers Napoleon I. 1806 gegründeten Rheinbund deutscher Klein- und Mittelstaaten.“
[2] „Die TLD .eu steht unter europäischer Schirmherrschaft.“
[2] „Der Verein hatte die Schirmherrschaft über beide bei uns ansässigen syrischen Familien übernommen.“



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