Schlachtung
Substantiv, f:

Worttrennung:
Schlach·tung, Plural: Schlach·tun·gen
Aussprache:
IPA [ˈʃlaxtʊŋ]
Bedeutungen:
[1] das Schlachten, fachgerechte Tötung und Zerlegung eines Nutztiers, um Fleisch und andere Rohstoffe zu gewinnen, in anderen Kulturen auch generell das Töten von Tieren zur Nahrungsgewinnung
Herkunft:
Determinativkompositum, zusammengesetzt aus dem Verb schlachten und dem Suffix -ung
Beispiele:
[1] „Diese Verordnung dient dem Schutz von Tieren im Zusammenhang mit der Schlachtung oder Tötung, insbesondere der Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 des Rates vom 24. September 2009 über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung (ABl. L 303 vom 18.11.2009, S. 1).“
[1] „Die Schlachtungen nahm er in seinem Betrieb unter veterinärärztlicher Aufsicht vor.“
[1] „Insgesamt gibt es 5 Voraussetzungen für eine reguläre Schlachtung im Islam.“
[1] Rituelle Schlachtung hat auch mit »Kaschrut« und »halal« zu tun, Begriffen aus den Vorschriften über die Eignung und Reinheit von Lebensmitteln.
Übersetzungen:


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