Schmutzwasser
Substantiv, n:

Worttrennung:
Schmutz·was·ser, Plural 1: Schmutz·was·ser, Plural 2: Schmutz·wäs·ser
Aussprache:
IPA [ˈʃmʊt͡sˌvasɐ]
Bedeutungen:
[1] durch Gebrauch verunreinigtes Wasser
Herkunft:
Determinativkompositum, zusammengesetzt aus den Substantiven Schmutz und Wasser
Gegenwörter:
[1] Fremdwasser, Regenwasser
Beispiele:
[1] „Die Abwassergebühren werden getrennt nach Niederschlagswasser und Schmutzwasser berechnet.“
[1] „Für die Einleitung von Schmutzwasser in die öffentliche Kanalisation wird eine Gebühr erhoben, die an die bezogene Trinkwassermenge (Frischwassermenge) gekoppelt ist.“
[1] „Die Stadt erhebt zur Deckung der Kosten Gebühren für das Einleiten, Entwässern, Entleeren und Behandeln von Niederschlagswasser, Schmutzwasser, Schlamm aus Kleinkläranlagen sowie Abwässer aus Gruben.“
[1] „Kleineinleitungen von Schmutzwasser aus Haushaltungen und ähnlichem Schmutzwasser unter acht Kubikmeter pro Tag bleiben abgabefrei, wenn der Bau der Abwasserbehandlungsanlage mindestens dem Stand der Technik (S.d.T.) entspricht und die ordnungsgemäße Schlammbehandlung sichergestellt ist (§ 8 Abs. 2 AbwAG).“
[1] „Ein durch den Gebrauch verunreinigtes Wasser wird als Schmutzwasser (Abwasser) bezeichnet.“
Übersetzungen:


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