Substantiv, f: Worttrennung:
- Schran·ke, Plural: Schran·ken
Aussprache:
- IPA [ˈʃʁaŋkə]
- [1] Vorrichtung zur Absperrung
- [2] medizinisch: Barriere
- [3] übertragen: (gedankliche) Grenze für das Verhalten, die nicht überschritten werden kann oder soll
- [4] Recht: Beschränkung eines Grundrechts; Begründung für die Rechtmäßigkeit des Eingriffs in den Schutzbereich eines Grundrechts
- [5] Mathematik: Wert, der nicht unter- oder überschritten wird
- [1] Schlagbaum, Schranken
- [1] Wenn die Schranke geschlossen ist, muss man warten.
- [1] „Obwohl es noch Stunden bis zur Abfahrt waren, kam ich dank des Staus von Autos und Lkws nicht einmal bis an die Schranke.“
- [2] Manche Arzneimittel können die Blut-Hirn-Schranke nicht passieren.
- [3] Er verwies sie in ihre Schranken.
- [4] „Das Grundrecht aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG ist allerdings nicht vorbehaltlos gewährt, sondern steht gemäß Art. 5 Abs. 2 GG insbesondere unter der Schranke der allgemeinen Gesetze, zu denen auch die hier angewendeten Vorschriften der §§ 823, 1004 BGB gehören.“
- Schranken setzen, jemanden in die Schranken weisen, jemanden in die Schranken verweisen
- Schran·ke
Aussprache:
- IPA [ˈʃʁaŋkə]
- Variante für den Dativ Singular des Substantivs Schrank
Dieser Text ist aus der Wiktionary und ist unter der Lizenz CC BY-SA 3.0 license | Terms and conditions | Privacy policy 0.006
