Schranke
Substantiv, f:

Worttrennung:
Schran·ke, Plural: Schran·ken
Aussprache:
IPA [ˈʃʁaŋkə]
Bedeutungen:
[1] Vorrichtung zur Absperrung
[2] medizinisch: Barriere
[3] übertragen: (gedankliche) Grenze für das Verhalten, die nicht überschritten werden kann oder soll
[4] Recht: Beschränkung eines Grundrechts; Begründung für die Rechtmäßigkeit des Eingriffs in den Schutzbereich eines Grundrechts
[5] Mathematik: Wert, der nicht unter- oder überschritten wird
Synonyme:
[1] Schlagbaum, Schranken
Beispiele:
[1] Wenn die Schranke geschlossen ist, muss man warten.
[1] „Obwohl es noch Stunden bis zur Abfahrt waren, kam ich dank des Staus von Autos und Lkws nicht einmal bis an die Schranke.“
[2] Manche Arzneimittel können die Blut-Hirn-Schranke nicht passieren.
[3] Er verwies sie in ihre Schranken.
[4] „Das Grundrecht aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG ist allerdings nicht vorbehaltlos gewährt, sondern steht gemäß Art. 5 Abs. 2 GG insbesondere unter der Schranke der allgemeinen Gesetze, zu denen auch die hier angewendeten Vorschriften der §§ 823, 1004 BGB gehören.“
Redewendungen:
Schranken setzen, jemanden in die Schranken weisen, jemanden in die Schranken verweisen
Übersetzungen: Deklinierte Form: Worttrennung:
Schran·ke
Aussprache:
IPA [ˈʃʁaŋkə]
Grammatische Merkmale:
  • Variante für den Dativ Singular des Substantivs Schrank



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