Schuldübernahme
Substantiv, f: Worttrennung: Bedeutungen: Übersetzungen:
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Substantiv, f: Worttrennung:
- Schuld·über·nah·me, Plural: Schuld·über·nah·men
Aussprache:
- IPA [ˈʃʊltˌʔyːbɐnaːmə]
- [1] Rechtswesen: vertragsmäßiger Eintritt eines Schuldners in ein bestehendes Schuldverhältnis anstelle des bisherigen Schuldners
- Determinativkompositum aus den Substantiven Schuld und Übernahme
- [1] Diese Schuldübernahme wird vor einem Notar festgehalten.
- englisch: [1] delegation
- französisch: [1] délégation f
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