Schuldübernahme
Substantiv, f:

Worttrennung:
Schuld·über·nah·me, Plural: Schuld·über·nah·men
Aussprache:
IPA [ˈʃʊltˌʔyːbɐnaːmə]
Bedeutungen:
[1] Rechtswesen: vertragsmäßiger Eintritt eines Schuldners in ein bestehendes Schuldverhältnis anstelle des bisherigen Schuldners
Herkunft:
Determinativkompositum aus den Substantiven Schuld und Übernahme
Beispiele:
[1] Diese Schuldübernahme wird vor einem Notar festgehalten.
Übersetzungen:


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