Schuldner
Substantiv, m:

Worttrennung:
Schuld·ner, Plural: Schuld·ner
Aussprache:
IPA [ˈʃʊldnɐ]
Bedeutungen:
[1] Person oder Organisation, die einem Gläubiger Geld schuldet
[2] Rechtswissenschaft: ein Rechtssubjekt, das aufgrund eines Schuldverhältnisses dem Gläubiger eine Leistung erbringen muss
Herkunft:
frühneuhochdeutsch „schuldener“ „Schuldner, Gläubiger“. Das Wort ist seit dem 15. Jahrhundert belegt.
Gegenwörter:
[1] Gläubiger
Beispiele:
[1] Der Schuldner konnte das Geld nicht rechtzeitig auftreiben.
[1] „Statt der Bestnote AAA müssen sich die Vereinigten Staaten bei einer der US-Agenturen, die Schuldner bewerten, mit der Note »AA+« begnügen, gleichsam einer Eins minus.“
[1] „Für den Schecknehmer stellt sich die Frage, inwieweit er einen von seinem Schuldner erhaltenen Scheck einlösen kann und darf.“
[2] Kraft des Schuldverhältnisses ist der Gläubiger berechtigt, von dem Schuldner eine Leistung zu fordern. (§241 BGB)
[2] „Diese Rechte erlöschen bei der Schuldübernahme, sie bleiben aber dann bestehen, wenn der ursprüngliche Schuldner damit einverstanden ist.“
Übersetzungen:


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