Schuldnerin
Substantiv, f: Worttrennung: Bedeutungen: Übersetzungen:
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Substantiv, f: Worttrennung:
- Schuld·ne·rin, Plural: Schuld·ne·rin·nen
Aussprache:
- IPA [ˈʃʊldnəʁɪn]
- [1] weibliche Person oder eine Institution (mit weiblichem Artikel in der Bezeichnung), der einem anderen etwas, insbesondere Geld, zurückgeben muss
- Etymologie: von mittelhochdeutsch schuldenerin in gleicher Bedeutung
- Wortbildung: Derivation (Ableitung) des Substantivs Schuldner mit dem Suffix -in
- [1] Restantin
- [1] Gläubigerin
- [1] Viele von ihnen sind inzwischen ebenso geübt darin, Schuldnerinnen zu helfen und Geld für Notfälle aufzutreiben.
- [1] Bürgschaften und Mithaftungen geben 14 Prozent der Schuldnerinnen, aber nur vier Prozent der männlichen Schuldner als Grund an.
- [1] Ich gehe als Seine große Schuldnerin aus der Welt und werde in der Ewigkeit mit Wucher bezahlen.
- [1] "Der Geschäftsbetrieb der Schuldnerin dauert auf einer gegenwärtig stabilen Grundlage an und erscheint unter gewissen Bedingungen sanierungs- und fortführungsfähig", resümierte Görg vor den Gläubigern.
- [1] Als Ursache nennt die Schuldnerin, fehlende Besucherzahlen.
- englisch: [1] debtor
- französisch: [1] débitrice f
- italienisch: [1] debitrice f
- portugiesisch: [1] devedora f
- russisch: [1] должница f
- spanisch: [1] deudora f
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