Schuldnerin
Substantiv, f:

Worttrennung:
Schuld·ne·rin, Plural: Schuld·ne·rin·nen
Aussprache:
IPA [ˈʃʊldnəʁɪn]
Bedeutungen:
[1] weibliche Person oder eine Institution (mit weiblichem Artikel in der Bezeichnung), der einem anderen etwas, insbesondere Geld, zurückgeben muss
Herkunft:
Etymologie: von mittelhochdeutsch schuldenerin in gleicher Bedeutung
Wortbildung: Derivation (Ableitung) des Substantivs Schuldner mit dem Suffix -in
Synonyme:
[1] Restantin
Gegenwörter:
[1] Gläubigerin
Beispiele:
[1] Viele von ihnen sind inzwischen ebenso geübt darin, Schuldnerinnen zu helfen und Geld für Notfälle aufzutreiben.
[1] Bürgschaften und Mithaftungen geben 14 Prozent der Schuldnerinnen, aber nur vier Prozent der männlichen Schuldner als Grund an.
[1] Ich gehe als Seine große Schuldnerin aus der Welt und werde in der Ewigkeit mit Wucher bezahlen.
[1] "Der Geschäftsbetrieb der Schuldnerin dauert auf einer gegenwärtig stabilen Grundlage an und erscheint unter gewissen Bedingungen sanierungs- und fortführungsfähig", resümierte Görg vor den Gläubigern.
[1] Als Ursache nennt die Schuldnerin, fehlende Besucherzahlen.
Übersetzungen:


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