Schwiegermutter
Substantiv, f:

Worttrennung:
Schwie·ger·mut·ter, Plural: Schwie·ger·müt·ter
Aussprache:
IPA [ˈʃviːɡɐˌmʊtɐ]
Bedeutungen:
[1] Mutter des Ehepartners:
[a] der Ehefrau, [b] des Ehemannes
[2] scherzhaft: Klammerentferner
Herkunft:
Das Wort geht zurück auf mittelhochdeutsch swiger, althochdeutsch swigar, germanisch *swegrō, indogermanisch *swekrū- „Schwiegermutter“ und ist in dieser Form seit dem 9. Jahrhundert belegt. Das verdeutlichende Kompositum Schwiegermutter ist erst ab dem 16. Jahrhundert belegt.
Synonyme:
[2] Enthefter, Klammeraffe
Gegenwörter:
[1] Schwiegervater, Mutter
Beispiele:
[1] Meine Schwiegermutter kommt zu Besuch.
[1] „Im Juli hatte meine Schwiegermutter Geburtstag.“
[1] „In der Tür des Berliner Zimmers taucht das Antlitz ihrer Schwiegermutter auf, schon halb in Kriegsbemalung.“
[1] „In meiner Verzweiflung lasse ich die Schwiegermutter einfliegen, obwohl ihre Omaqualitäten bisher eher bescheiden waren.“
[1] „Eine Schwiegermutter, die jünger aussieht als ihre künftige Schwiegertochter, ein Vater, der zittert wie der Hoden eines Teppichklopfers – ich wäre misstrauisch.“
Übersetzungen:


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