Schwiegersohn
Substantiv, m:

Worttrennung:
Schwie·ger·sohn, Plural: Schwie·ger·söh·ne
Aussprache:
IPA [ˈʃviːɡɐˌzoːn]
Bedeutungen:
[1] Ehemann der Tochter (oder bei Homosexualität auch des Sohnes)
Herkunft:
belegt seit dem 16. Jahrhundert; strukturell: Determinativkompositum aus Schwieger und Sohn
Synonyme:
[1] veraltet: Eidam, Tochtermann
Beispiele:
[1] „Franz Hundinger bewilligte seinem Schwiegersohn nach der Hochzeit ein eigenes Pferd, das sich Peter mit Bedacht aussuchte.“
[1] „Der lange Mörschel hat den Kopf ganz auf die Seite gelegt und besieht seinen künftigen Schwiegersohn mit eingekniffenen Augen.“
[1] „Zudem ist er der Schwiegersohn eines respektierten Großfürsten.“
[1] „Lea stand mit verstörtem Gesicht vor dem Baum, an dem schon etliche Lichter brannten, und Recha schüttelte dem flüchtigen Schwiegersohn die geballte Faust nach.“
Übersetzungen:


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