Substantiv, n: Worttrennung:
- Schwur·ge·richt, Plural: Schwur·ge·rich·te
Aussprache:
- IPA [ˈʃvuːɐ̯ɡəˌʁɪçt]
- [1] Recht: Gericht mit Richtern und Geschworenen für besonders schwere Kriminalität (Mord, Totschlag, …)
- Das Wort ist seit dem 19. Jahrhundert belegt.
- Determinativkompositum aus Schwur und Gericht
- [1] „Acht Monate später, im Schwurgericht in Heilbronn, wird Günter M. diesen Moment auf dem Flur ganz genau beschreiben.“
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