Selbstjustiz
Substantiv, f: Worttrennung: Bedeutungen:
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Substantiv, f: Worttrennung:
- Selbst·jus·tiz, kein Plural
Aussprache:
- IPA [ˈzɛlpstjʊsˌtiːt͡s]
- [1] eigenmächtige Ahndung eines rechtlich relevanten Vergehens unter Missachtung des staatlichen Gewaltmonopols
- Determinativkompositum aus selbst und Justiz
- [1] Fremdjustiz
- [1] Selbstjustiz ist strafbar.
- [1] „Von dieser Minute an war die Waffe in Roman Bertinis Händen die materialisierte Versuchung zur Selbstjustiz.“
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