Selbstjustiz
Substantiv, f:

Worttrennung:
Selbst·jus·tiz, kein Plural
Aussprache:
IPA [ˈzɛlpstjʊsˌtiːt͡s]
Bedeutungen:
[1] eigenmächtige Ahndung eines rechtlich relevanten Vergehens unter Missachtung des staatlichen Gewaltmonopols
Herkunft:
Determinativkompositum aus selbst und Justiz
Gegenwörter:
[1] Fremdjustiz
Beispiele:
[1] Selbstjustiz ist strafbar.
[1] „Von dieser Minute an war die Waffe in Roman Bertinis Händen die materialisierte Versuchung zur Selbstjustiz.“



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