Sperrlinie
Substantiv, f:

Worttrennung:
Sperr·li·nie, Plural: Sperr·li·ni·en
Aussprache:
IPA [ˈʃpɛʁˌliːni̯ə]
Bedeutungen:
[1] durchgezogener Strich auf einer Fahrbahn
[2] gesicherter (Grenz-)Abschnitt
Herkunft:
Determinativkompositum aus dem Stamm des Verbs sperren und dem Substantiv Linie
Gegenwörter:
[1] Leitlinie
Beispiele:
[1] „Sperrlinien sind nicht unterbrochene Längsmarkierungen in weißer Farbe, die zur Abgrenzung von für den fließenden Verkehr bestimmten Verkehrsflächen untereinander dienen.“
[1] „So nimmt er auch wahr, wie Sektionsleiter Georg H. - der wie jeden Tag frühmorgens mit seinem Kfz in sein Büro in den dritten Wiener Bezirk fährt - eine klar ersichtliche Sperrlinie überfährt.“
[1] „Die Sperrlinie darf nur von der Seite des unterbrochenen Schmalstrichs her überfahren werden.“
[2] „Deshalb wurde als zweite Sperrlinie der an der südlichen Küste des Malischen Meerbusens gelegene Küstenpass der Thermopylen gewählt, der den leichtesten Zugang von Nord- nach Mittel- und Südgriechenland gewährt.“
[2] „Die erste Sperrlinie - ein bis zu anderthalb Meter hoher Stacheldrahtzaun - ist fast fertig.“



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