Spiegelstrich
Substantiv, m:

Worttrennung:
Spie·gel·strich, Plural: Spie·gel·stri·che
Aussprache:
IPA [ˈʃpiːɡl̩ˌʃtʁɪç]
Bedeutungen:
[1] ein Aufzählungszeichen
[2] Sprachgebrauch im Zusammenhang mit Gesetzestexten: der Inhalt, der hinter einem Aufzählungszeichen niedergeschrieben ist
Herkunft:
Determinativkompositum aus den Substantiven Spiegel und Strich
Synonyme:
[1] veraltet: Tiret
Beispiele:
[1] „… den langen Gedankenstrich oder Spiegelstrich, der die typografische Länge eines Geviertstrichs hat …“
[1] „In der französischen Übersetzung hingegen signalisieren sie gerade nicht die Dialoge, die durch Spiegelstriche kenntlich gemacht sind, sondern die inneren Monologe.“
[1, 2] „Die EG-Konformitätserklärung muss nachstehende Einzelheiten enthalten: […] gegebenenfalls Name, Anschrift und Kennummer der Benannten Stelle, die die Endabnahme des Aufzugs gemäß § 8 Abs. 2 erster Spiegelstrich der Z i, ii und iii (Artikel 8 Absatz 2 erster Spiegelstrich der Ziffern i, ii und iii der Aufzüge-Richtlinie) durchgeführt hat, …“
[1, 2] „Die Änderung des § 2 Z 10 lit. c zehnter Spiegelstrich durch die Novelle LGBl. Nr. 14/2011 tritt mit 1. März 2011 in Kraft.“
[1, 2] „Zwar definiert dann der folgende Spiegelstrich die Aufgabe: …“
[2] „Der zweite Spiegelstrich soll vielmehr gerade die Fernsehveranstalter erfassen, die nicht der Rechtshoheit eines Mitgliedstaates unterworfen sind, so daß die Rechtshoheit im ersten Spiegelstrich sich nicht auf Umstände stützen kann, die im zweiten Spiegelstrich aufgeführt werden.“
[2] „Im zweiten Spiegelstrich dieser Norm wird die ‚Förderung eines für die Initiative und Weiterentwicklung der Unternehmen der Union, insbesondere der kleinen und mittleren Unternehmen, günstigen Umfeldes‘ niedergelegt.“
[2] „[…] wie Spiegelstrich 3 formuliert ist (». . .hat«), müsste auch dort ein Rücktritts- und Minderungsrechts bestehen mit der Folge, dass z. B. derjenige Käufer zurücktreten könnte, der […]“
[2] „In dieser Situation eröffnet zugleich auch Spiegelstrich 3 dem verzogenen Ehegatten eine Zuständigkeit am gewöhnlichen Aufenthaltsort des Antragsgegners.“
Übersetzungen:


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