Staatsanwältin
Substantiv, f:

Worttrennung:
Staats·an·wäl·tin, Plural: Staats·an·wäl·tin·nen
Aussprache:
IPA [ˈʃtaːt͡sʔanˌvɛltɪn]
Bedeutungen:
[1] Beruf, Recht: Beamtin einer Staatsanwaltschaft und als solche ein Organ der Rechtspflege
Herkunft:
Ableitung (speziell Motion, Movierung) von Staatsanwalt mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in (und zusätzlichem Umlaut)
Synonyme:
[1] Vertreterin der Anklage, Anklagevertreterin, Anklägerin
Beispiele:
[1] Die junge Staatsanwältin bereitete sich gewissenhaft auf die Verhandlung vor.
[1] „Als die Staatsanwältin nach dem Hersteller fragt, fährt der Beamte mit dem Zeigefinger über den Pistolenlauf und wischt das Blut weg.“
Übersetzungen:


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