Staatsanwältin
Substantiv, f: Worttrennung: Bedeutungen: Übersetzungen:
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Substantiv, f: Worttrennung:
- Staats·an·wäl·tin, Plural: Staats·an·wäl·tin·nen
Aussprache:
- IPA [ˈʃtaːt͡sʔanˌvɛltɪn]
- [1] Beruf, Recht: Beamtin einer Staatsanwaltschaft und als solche ein Organ der Rechtspflege
- Ableitung (speziell Motion, Movierung) von Staatsanwalt mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in (und zusätzlichem Umlaut)
- [1] Vertreterin der Anklage, Anklagevertreterin, Anklägerin
- [1] Die junge Staatsanwältin bereitete sich gewissenhaft auf die Verhandlung vor.
- [1] „Als die Staatsanwältin nach dem Hersteller fragt, fährt der Beamte mit dem Zeigefinger über den Pistolenlauf und wischt das Blut weg.“
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