Staatsdiener
Substantiv, m:

Worttrennung:
Staats·die·ner, Plural: Staats·die·ner
Aussprache:
IPA [ˈʃtaːt͡sˌdiːnɐ]
Bedeutungen:
[1] öffentlich Bediensteter mit hoheitlichen Aufgaben
Herkunft:
Determinativkompositum aus den Substantiven Staat und Diener mit dem Fugenelement -s
Beispiele:
[1] „Die Haftung des Beamten geht zurück auf das Recht der Staatsdiener gegen Ende des 18. Jahrhunderts.“
Übersetzungen:


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