Staatsgewalt
Substantiv, f:

Worttrennung:
Staats·ge·walt, Plural: Staats·ge·wal·ten
Aussprache:
IPA [ˈʃtaːt͡sɡəˌvalt]
Bedeutungen:
[1] Möglichkeit zur Ausübung hoheitlicher Aufgaben/Rechte
[2] Institution, die mit [1] beauftragt ist
Herkunft:
Determinativkompositum aus den Substantiven Staat und Gewalt dem Fugenelement -s
Beispiele:
[1] „Es gab weder eine Staatsgewalt noch ein Staatsgebiet noch ein Staatsvolk in der völkerrechtlich und staatsrechtlich gebotenen Eindeutigkeit der Definition.“



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